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Pflegeversicherung

Auch junge Menschen können pflegebedürftig sein

Pflegebedürftigkeit beschränkt sich keineswegs nur auf alte Menschen. In allen Altersstufen kann Pflegebedürftigkeit vorkommen. Auch Kinder können betroffen sein. Als Beispiele für die Ursachen seien hier genannt Behinderungen aufgrund Sauerstoffmangels während der Geburt, Stoffwechselstörungen, Abbauerkrankungen der Muskulatur oder des Nervensystems sowie Missbildungen der Knochen und Gelenke. Viele der pflegebedürftigen Kinder haben bei sorgfältiger medizinischer Behandlung, umfassender Betreuung und angemessener Förderung eine Lebenserwartung von 50 und mehr Jahren. Für die Feststellung der außergewöhnlichen Pflegebedürftigkeit bleibt die altersgemäß notwendige Unterstützung außer Betracht. Das neue Begutachtungssystem ab 2017 dürfte sich positiv für pflegebedürftige Kleinkinder auswirken, da es nicht mehr auf den vermeintlichen Zeitaufwand bei der Pflege, sondern auf die Beeinträchtigung der Selbständigkeit ankommt.

Bei Kleinkindern und Schulkindern sind Unfälle, gerade auch Verkehrsunfälle, eine häufige Ursache für lebenslange Pflegebedürftigkeit. In Deutschland erleiden z.B. täglich etwa 20 Kinder Lähmungen oder bleibende Veränderungen der Persönlichkeit allein aufgrund von Verkehrsunfällen. Die Solidargemeinschaft durfte die betroffenen Familien nicht länger auf sich allein gestellt sein lassen bzw. zum Sozialamt schicken, daher wurden diese Personengruppen in den Schutz der Pflegeversicherung einbezogen.

Unfälle, und auch hier besonders Verkehrsunfälle, sind auch bei Jugendlichen und Erwachsenen häufig Ursache von Pflegebedürftigkeit. Querschnittslähmungen mit Bewegungsunfähigkeit der Beine – in schlimmeren Fällen auch der Arme – oder der Verlust von Großhirnfunktionen lösen häufig eine aufwendige und lebenslange Pflegebedürftigkeit aus. Zu Pflegebedürftigkeit mit Bettlägerigkeit und völliger Hilflosigkeit bei der Essenszubereitung und Körperpflege kommt es vielfach auch im Endstadium der Aids-Erkrankung.

Bei der älteren Generation führen vor allem akut oder chronisch auftretende Erkrankungen mit einem Teilverlust der Gehirnfunktionen am häufigsten in die Pflegebedürftigkeit. In der Bundesrepublik leben etwa 600 000 Menschen mit den Folgen eines Schlaganfalls. Jedes Jahr erkranken etwa 150 000 Menschen neu. Rund ein Viertel dieser Menschen sind nach der Entlassung aus dem Krankenhaus pflegebedürftig. Sie benötigen dauernde Hilfen oder Überwachung. Etwa die gleiche Anzahl Betroffener braucht wenigstens zeitweise Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit bleibt über die ersten Jahrzehnte des Lebens hinweg konstant niedrig bei etwa 0,5 bis 0,7 Prozent bis zum sechzigsten Lebensjahr. Dann wird es mit zunehmendem Alter größer: Heute sind rund 40 Prozent der Menschen über 80 Jahre pflegebedürftig.

Wie wir wissen, wird die Zahl der Menschen über 65 Jahren in den vor uns liegenden Jahrzehnten weiter zunehmen. Schon heute hat ein 65jähriger Mann noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von über 17, eine gleichaltrige Frau von rund 21 Jahren. Immer mehr Menschen werden älter als 80 Jahre und erreichen damit ein Alter mit einem hohen Risiko der Pflegebedürftigkeit. Dabei darf selbstverständlich nicht unterstellt werden, dass Alter zugleich Pflegebedürftigkeit bedeutet. Pflegebedürftigkeit auch im hohen Alter zu vermeiden und den Menschen ihre Selbstständigkeit zu erhalten, muss oberstes Ziel sein.

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