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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung. Gut, dass es sie gibt!

Wir wollen alt werden, aber nicht alt sein. Mit diesem Wort wird ein Dilemma beschrieben. Jeder Mensch möchte ein hohes Alter erreichen. Dank der guten medizinischen Versorgung, den allgemein guten hygienischen und Wohnverhältnissen sowie der ausreichenden Versorgung mit Nahrungsmitteln steigt in den Industrienationen der Anteil alter Menschen seit Jahrzehnten kontinuierlich an. Mehr als 15 Millionen Menschen in Deutschland sind über 66 Jahre alt. Nach Vorhersagen soll diese Zahl bis 2040 auf rund 21,5 Millionen Menschen steigen. Diese an sich erfreuliche Entwicklung hat allerdings eine negative Begleiterscheinung: Im hohen Alter nimmt der Hilfebedarf zu, ab 80 Jahren sogar rapide. Immer mehr Menschen in Deutschland werden daher pflegebedürftig.

Früher war Pflegebedürftigkeit weitgehend eine Angelegenheit, mit der die Familie allein klarkommen musste. Heute haben wir in Deutschland und anderen Industrieländern allerdings eine andere Familienstruktur als noch vor 80 Jahren. Die Menschen haben weniger Kinder, die sich um sie kümmern können, und nicht selten leben die Kinder in einer anderen Region. Sind die pflegebedürftigen Eltern weit über 80, haben die Kinder oft bereits selbst die 60 überschritten und sind bei allem guten Willen vielfach nicht in der Lage, die Pflege ohne Hilfe zu „stemmen“.

Betroffene und Angehörige empfinden den „Pflegefall“ daher oft als einen Schicksalsschlag. Nichts ist mehr wie vorher! Hinzu kommt die seelische Belastung. Einen nahestehenden Menschen dauerhaft hilfebedürftig zu sehen, das geht an die Substanz. Schwer zu verkraften ist es auch, miterleben zu müssen, wie sich bei einem nahestehenden Menschen die Persönlichkeit immer mehr verändert. Es ist nicht mehr der Mensch, wie er immer war. Wir haben erkannt: Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, das jede Familie treffen kann.

© MEV Agency UG

Nach langen und heftigen politischen Diskussionen wurde 1995 die Gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Sie nimmt den Betroffenen bei weitem nicht alles ab, aber sie hilft bei den zahlreichen Aufwendungen, die bei einer Pflegebedürftigkeit anfallen – sei es im häuslichen Bereich, sei es in einem Heim.

Ziel der gesetzlichen Regelungen war es stets, den Pflegebedürftigen möglichst lange ein Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Dafür sprechen nachvollziehbare menschliche, aber auch finanzielle Gründe. Immerhin werden aktuell rund 82 Prozent der Betroffenen häuslich gepflegt, 18 Prozent leben in einem Pflegeheim. Noch eine Zahl ist beeindruckend: 63 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Inzwischen erhalten 4,6 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Anfangs wurden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ausschließlich körperliche Defizite zugrunde gelegt und vorwiegend körperbezogene Hilfen gewährt. Obwohl damals schon Demenz ein Thema war, klammerte die Politik geistige und psychische Defizite bei der Einstufung bewusst aus. Auch waren die Leistungen stets „gedeckelt“. Absicht war, die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Pflegeversicherung in einem gewissen Rahmen zu halten. Ohne diese Einschränkungen hätte es damals für die Einführung dieser Versicherung wohl keine Mehrheit im Parlament gegeben. In der Folge beschränkte sich die Unterstützung durch die Pflegeversicherung im Wesentlichen auf die „Verrichtungen des täglichen Lebens“. Damit waren gemeint Körperpflege, Toilettenversorgung, Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Bettlagerung. Ausdrücklich hieß es, dass Beaufsichtigung, Förderung und soziale Betreuung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören.

In den letzten fünfzehn Jahren etwa kam es hier zu einem grundlegenden Wandel. Infolge der zunehmenden Hochaltrigkeit ist der Anteil dementer Menschen an den Pflegebedürftigen weiter stark angestiegen. Inzwischen gelten 1,7 Millionen Menschen in Deutschland als dement. Medizinische Hilfen können unseren Körper oft länger fit halten als unser Hirn. Demenz ist darum seit Jahren ein Thema in den Familien, in den Heimen und Kliniken und sie wird in der breiten Öffentlichkeit, nicht zuletzt in Fernsehberichten und sogar Spielfilmen eindrucksvoll thematisiert.

Pflegeversicherung 2.0

Die Politik geriet immer mehr in Zugzwang, denn angesichts der massiven Hilfebedürftigkeit dementer Menschen konnte man hier nicht länger wegschauen. Als erste Maßnahme führte man ergänzende Leistungen für „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“. Auch Elemente von Betreuung wurden allmählich in den Leistungskatalog aufgenommen.

Schließlich setzte sich auch in der Politik die Erkenntnis durch, dass es bei der Pflegebedürftigkeit keine Unterscheidung mehr hinsichtlich der Ursachen geben darf. Körperliche, geistige oder psychische Ursachen sollen gleichrangig berücksichtigt werden.

Im November 2015 – also gut 20 Jahre nach dem Inkrafttreten der Versicherung – beschloss der Deutsche Bundestag dann mit dem „Zweiten Pflegestärkungsgesetz“ endlich grundlegende Änderungen bei der Pflegeversicherung. Darin ist festgelegt, Pflegebedürftigkeit neu zu definieren.

Der frühere Pflegebedürftigkeitsbegriff war zu stark an körperlichen Einschränkungen orientiert. Der Betreuungsbedarf geistig beeinträchtigter Menschen blieb weitgehend unberücksichtigt. Die Begutachtung war defizit- und nicht teilhabeorientiert. Der Pflegebedarf war verrichtungsbezogen definiert, der Objektivität vortäuschende zeitliche Bedarf taugte nicht als Messinstrument.

Das geänderte Gesetz beinhaltet vor allem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und führt ein neues Instrumentarium für die Begutachtung ein. Die unterschiedliche Bewertung von körperlichen Einschränkungen einerseits und geistigen sowie psychisch verursachten Einschränkungen andererseits gehört endlich der Vergangenheit an. Es wird nur noch darauf abgestellt, welche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei den betroffenen Menschen vorliegen.

Definition der Pflegebedürftigkeit

  • Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
  • Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
  • Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit

  • Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder Gestaltung von Lebensbereichen
  • Abhängigkeit von personeller Hilfe
  • nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege
  • sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung
  • Grad der Selbstständigkeit statt Zeitaufwand

Seit 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung gleichermaßen gelten.

Im Rahmen dieser Publikation ist nur eine Übersicht über die zahlreichen Regelungen und Leistungen möglich. Empfehlenswert ist der „Ratgeber Pflege“, zu beziehen bei:
www.bundesgesundheitsministerium.de. Hilfreich für betroffene Familien ist auch der „Ratgeber Demenz“, ebenfalls dort zu beziehen oder herunterzuladen. Betroffene und Ihre Angehörigen sollten auf jeden Fall die Beratungsangebote durch die Pflegekassen nutzen.

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