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Hilfsmittel und Zuzahlung

Hilfsmittel und Verbrauchsgüter bei Pflegebedürftigkeit

Im Rahmen der häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen stellen die Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel besteht unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist natürlich, dass kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt.

© Uwe Steinkrüger

Für die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln ist kein Rezept notwendig. Es genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen (oder seiner Angehörigen) an die Pflegekasse. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel können nur im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse übernommen werden (bis 40 Euro monatlich).

Tipp: Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln sollte am besten schon bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgehalten werden.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in folgende Produktgruppen eingeteilt:

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Pflegebetten
  • Pflegebetten, manuell verstellbar
  • Pflegebetten, motorisch verstellbar
  • Kinder/Kleinwüchsigenbetten
Pflegebettzubehör
  • Bettverlängerungen
  • Bettverkürzungen
  • Bettgalgen
  • Aufrichthilfen
  • Seitengitter
  • Fixierbandagen
Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung
  • Einlegerahmen
  • Rückenstützen, manuell verstellbar
  • Rückenstützen, motorisch verstellbar
Spezielle Pflegebetttische
  • Pflegebetttische
  • Bettnachtschränke mit verstellbarer Tischplatte
  • Pflegeliegestühle
  • Mehrfunktionsliegestühle, manuell verstellbar

Bei technischen Pflegehilfsmitteln wird eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel erhoben (Befreiung möglich).

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene

Produkte zur Hygiene im Bett
  • Bettpfannen
  • Urinflaschen
  • Urinschiffchen
  • Urinflaschenhalter
  • Saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar, verschiedene Größen
Waschsysteme
  • Kopfwaschsysteme
  • Ganzkörperwaschsysteme
  • Duschwagen

Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität

Notrufsysteme
  • Hausnotrufsysteme, Solitärgeräte
  • Hausnotrufsysteme, angeschlossen an Zentrale

Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Lagerungsrollen
  • Lagerungsrollen
  • Lagerungshalbrollen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die Kosten hierfür werden bis 40 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Eine Zuzahlung entfällt, da es sich um eine Leistung der Pflegekasse handelt, nicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es liegt im Interesse der Betroffenen und ihrer Angehörigen, die günstigsten Anbieter hierfür zu finden. Die Pflegekassen halten meist eine Liste der zugelassenen Vertragsfirmen bereit.

Saugende Bettschutzeinlagen
  • Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, verschiedene Größen
Schutzbekleidung
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
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