Ein neues Gesetz entlastet die meisten Angehörigen
Bis 2019 wurden Kinder vom Sozialamt zu Zahlungen aufgefordert, wenn Mutter oder Vater im Pflegeheim waren. Für viele Kinder von pflegebedürftigen Eltern wird sich das Problem eines Pflichtbeitrages zu den Kosten der Pflege nun nicht mehr stellen. Zum 1. Januar 2020 ist ein Gesetz in Kraft getreten, wonach die Sozialämter eine unterhaltspflichtige Person erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen ab 100.000 Euro zu den Kosten heranziehen können. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte also z.B. auch Einnahmen aus Vermietung oder Kapitaleinkünfte. Auch auf das Vermögen eines Angehörigen kann aufgrund der neuen Regelung nicht zugegriffen werden, wenn das Einkommen unter 100.000 Euro liegt.
Wichtig: Diese Regelung betrifft sowohl die Heranziehung von Kindern für pflegebedürftige Eltern als auch umgekehrt die Heranziehung von Eltern für die Pflege eines erwachsenen Kindes. Zur Begründung für die neue Regelung sagte Bundessozialminister Hubertus Heil, Eltern und Kinder seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oft stark belastet und trügen eine große Verantwortung. "Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen."
Nach dem neuen Gesetz sind außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.